Regeln in Bezug auf Schwimmabzeichen und Schwimmflügelpflicht

Nichtschwimmern und Kindern unter 10 Jahre ist der Eintritt ins Bad nur in Begleitung einer Begleitperson (mindestens 16 Jahre und schwimmfähig) gestattet. Entsprechende Altersnachweise sind an der Kasse vorzulegen. Der Nachweis der Schwimmfähigkeit kann auch digital als Handyfoto erbracht werden, sofern der Schwimmausweis vollständig erkennbar und auch ein Foto des Personal-/ Schülerausweis vorliegt. Kinder ab 10 Jahren ohne Begleitperson müssen das Schwimmabzeichen Bronze vorweisen können.

Für Nichtschwimmer gelten folgende Regelungen, die die Begleitperson sicherstellen muss:

  • Schwimmflügelpflicht im Wellenbecken
  • Schwimmflügelpflicht im Sportbecken / Ausnahme im Sportbecken im flachen Bereich können die Kinder ohne Schwimmflügel zusammen mit ihren Eltern das Schwimmen üben. 
  • Schwimmflügelpflicht im Freibad
  • Schwimmflügelpflicht im Piratenschiff / Ausnahme keine Schwimmflügelpflicht, sofern Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson sind